Klimagesetz in Teilen verfassungswidrig - Bund muss nachbessern

Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Verfassung und muss innerhalb eines Jahres nachgebessert werden. Es fehlten in dem Gesetz Vorgaben wie der Treibausgas-Ausstoß zwischen 2031 und 2050 reduziert werden solle, urteilten die Verfassungsrichter in Karlsruhe am Donnerstag.
Quelle: Börse Online RSS Feed