Anlagebetrug: Scheingewinne aus Schneeballsystemen unterliegen nicht der Einkommensteuer

Scheingewinne aus Schneeballsystemen unterliegen nicht der Einkommensteuer, wenn Anlagebetrüger ihren Kunden die Abführung der Kapitalertragsteuern durch eine falsche Abrechnung vortäuschen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden (Az. VIII R 42/18). Von Stefan Rullkötter
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