Bundesfinanzhof: Keine Pause bei der Erbschaftsteuer

"Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern." Das Bonmot von Benjamin Franklin, einem der Gründervater der USA, nahm sich nun der Bundesfinanzhof zu Herzen. Erbschaftsteuern werden auch dann fällig, wenn zum Todeszeitpunkt keine verfassungskonformen Regelungen für diese Abgabe existieren, urteilten die obersten Finanzrichter.
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