Abgeltungsteuer: Karlsruhe prüft Verfassungswidrigkeit
Das Niedersächsisches Finanzgericht hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes für nicht vereinbar und hat dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun ein Musterverfahren zur Prüfung vorgelegt. Von Stefan Rullkötter