Apotheken dürfen Eigenanteil für Schutzmasken nicht übernehmen
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Apotheken dürfen den Eigenanteil von zwei Euro bei der Abgabe von FFP2-Masken nicht für die Anspruchsberechtigten übernehmen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden (Az.: 34 O 4/21). Die Eigenbeteiligung von zwei Euro solle zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Schutzmasken durch die Bürger beitragen.