Arbeitsgericht: Kein Corona-Test - kein Geld

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Wer sich vom Arbeitgeber angeordneten regelmäßigen Corona-Tests verweigert, muss unter Umständen mit dem Verlust des Einkommens rechnen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München zum Fall einer Orchester-Flötistin hervor. Die Frau, die bei einem größeren Opernorchester beschäftigt war, hatte...
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