BaFin News: argustrade24.com - BaFin ermittelt gegen die Argus Trade
FRANKFURT (BaFin) -Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Argus Trade keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (12.02.2021)