BaFin News: de.geldgeheimnis.com bzw. meingeldgeheimnis.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Plattform

FRANKFURT (BaFin) -Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Handelsplattformen de.geldgeheimnis.com bzw. meingeldgeheimnis.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Quelle: Börse Online RSS Feed