BaFin News: Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

FRANKFURT (BaFin) -Die BaFin weist darauf hin, dass sie Loewenherz24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (22.01.2021)
Quelle: Börse Online RSS Feed