BaFin News: Mitteilung des Sicherungsfalls bei einem Arbeitgeber durch eine Pensionskasse bzw. einen Pensionsfonds
FRANKFURT (BaFin) -Hat eine Pensionskasse Kenntnis über den Sicherungsfall bei einem Arbeitgeber erlangt, dessen Versorgungszusage sie durchführt, so hat sie dies der verantwortlichen Aufsichtsbehörde und dem Träger der Insolvenzversicherung (Pensions-Sicherungs-Verein - PSVaG) unverzüglich mitzuteilen (vgl. § 9 Absatz 3a Satz 1...