BAG ruft Europäischen Gerichtshof wegen Leiharbeit an

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht ruft den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, um die Rechtmäßigkeit tariflicher Abweichungen bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber Stammbelegschaften zu klären. Es gehe um die Frage, ob per Tarifvertrag vom Gleichheitsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abgewichen werden könne, teilte...
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