Beschwerde gegen Auslieferung von Cum-Ex-Schlüsselfigur abgewiesen
BELLINZONA (dpa-AFX) - Das schweizerische Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des deutsche Anwalts Hanno Berger gegen seine Auslieferung an Deutschland abgewiesen. Berger wird in Hessen und Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit illegalen Cum-Ex-Geschäften zulasten der deutschen Steuerzahler gesucht. Das Gericht in Bellinzona im Kanton...