BGH überprüft Bestpreisklauseln von Hotelbuchungsportalen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nimmt am Dienstag (9.00 Uhr) die Geschäftsbedingungen von Buchungsportalen wie Booking.com unter die Lupe. Es geht um sogenannte Bestpreisklauseln, die es Hotels untersagen, auf ihrer eigenen Internetseite Zimmer günstiger anzubieten als auf der Plattform. Auf konkurrierende...