BGH im Dieselskandal: Kein Restschadenersatz von VW bei Konzernmarken
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Dieselkläger, die zu spät vor Gericht gezogen sind, können nur dann auf Geld von Volkswagen (Volkswagen (VW) vz) hoffen, wenn es um einen neu gekauften VW (Volkswagen (VW) vz) geht. Bei Autos anderer Konzernmarken wie Audi liegen die...