BGH kappt Zinssenkungen der Banken in Prämiensparverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Prämiensparern bei Zinsänderungen gestärkt. In dem Musterfeststellungsurteil vom Mittwoch geht es um langfristige Sparverträge mit variablem Zinssatz. Angesichts der Niedrigzinsphase hatten Kreditinstitute die Zinsen deutlich gesenkt. Die Kriterien waren im Vertrag aber nicht genannt.