BGH: Online-Partnervermittler wie Parship können Vergütung einklagen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Anders als klassische Partnervermittlungsinstitute haben Online-Plattformen wie Parship einen einklagbaren Anspruch auf Vergütung. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Nutzerinnen und Nutzer, die für eine einmal abgeschlossene kostenpflichtige...