BGH: Prozess um Telekom-Börsengang muss erneut verhandelt werden
KALSRUHE/FRANKFURT (dpa-AFX) - Mehr als 20 Jahre nach dem sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom (Deutsche Telekom) AG im Jahr 2000 muss der zugehörige Anlegerschutzprozess noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt erneut in Teilen aufgehoben und zur...