BGH prüft Zulässigkeit von Rechtsdokumente-Generatoren wie Smartlaw
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Auf Smartlaw.de können sich zahlende Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt Rechtsdokumente wie Patientenverfügungen oder Mietverträge erstellen - seit Donnerstag klärt der Bundesgerichtshof (BGH), ob solche Angebote zulässig sind. Denn der Betreiber, der Fachverlag Wolters Kluwer, hat keine Zulassung zur Anwaltschaft.