BGH: Youtube muss E-Mail-Adressen von Raubkopierern nicht nennen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Videoplattform Youtube muss lediglich Namen und Anschriften von Raubkopierern herausgeben. Ein Kläger habe keinen Anspruch auf E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Man sei an eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)...