BGH zur Betriebskostenabrechnung: Mieter dürfen Zahlungsbelege sehen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bei der Betriebskostenabrechnung müssen Vermieter ihren Mietern auch Zahlungsbelege zeigen und nicht nur Rechnungen. Mit Hilfe dieser Belege könne der Mieter die Berechtigung der Beträge überprüfen, die er zahlen soll, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 118/19) in...