Buchhändler erwägt weiteren Schritt nach Beschluss zu Abholverbot

MANNHEIM/ULM (dpa-AFX) - Eine Ulmer Buchhandlung erwägt, nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zugunsten des Abholverbots im Handel ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Aus Sicht des Buchhändlers Rasmus Schöll ist die Ablehnung seines Eilantrags nicht verhältnismäßig. Die Nachteile für die Buchhandlung durch eine "massive...
Quelle: Börse Online RSS Feed