Bundesnetzagentur legt Vorgaben für Minderungsrecht fest

BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur gibt an diesem Mittwoch Vorgaben für ein neues Minderungsrecht bekannt, mit dem Verbraucher bei schlechtem Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen. In der sogenannten Allgemeinverfügung ist geregelt, wie oft die Verbraucher Tests durchführen müssen, um das Minderungsrecht in Anspruch nehmen zu können.
Quelle: Börse Online RSS Feed