Bundestag reformiert Geldwäsche-Paragraf
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat den Straftatbestand der Geldwäsche grundsätzlich überarbeitet, um die Täter leichter vor Gericht bringen zu können. Mit der Reform, die am Donnerstagabend verabschiedet wurde, ist das Verschleiern von kriminellen Profiten grundsätzlich strafbar - unabhängig davon, durch welche Straftat es erworben wurde.