EuGH: Airline muss bei Flugumleitung nur bestimmte Kosten tragen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wenn ein Flieger an einen nahe gelegenen Flughafen umgeleitet wird, muss die Airline nur Kosten für die Fahrt zum ursprünglichen Flughafen oder zu einem anderen Wunschziel des Kunden in der Nähe zahlen. Einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung hat der Fluggast aber nicht, solange der Flieger weniger als drei Stunden...
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