EuGH-Gutachten: Pilotenstreik muss kein Grund für Entschädigung sein
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wenn ein Flug wegen eines Streiks gestrichen wird oder deutlich zu spät ist, hat der Kunde unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung. Eine Fluggesellschaft könne von einer Entschädigungspflicht befreit sein, wenn sie "alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um die Annullierung oder große Verspätung eines Flugs zu...