EuGH stärkt Zeitarbeiter bei Berechnung von Überstunden-Zuschlägen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Zeitarbeitern bei der Berechnung von Zuschlägen für Überstunden gestärkt. Regelungen in Tarifverträgen, nach denen genommener bezahlter Jahresurlaub bei der Kalkulation von Mehrarbeitszuschlägen nicht berücksichtigt wird, verstoßen gegen EU-Recht, wie aus einem Urteil des...
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