Facebook unterliegt am BGH im Streit um Klarnamenpflicht

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Facebook (Meta Platforms (ex Facebook)) muss es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte...
Quelle: Börse Online RSS Feed