Facebook unterliegt am BGH im Streit um Klarnamenpflicht
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Facebook (Meta Platforms (ex Facebook)) muss es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte...