Fristsetzungen und Ermessensspielräume bei Teil-Impfpflicht
BERLIN (dpa-AFX) - Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal naht - doch bis ungeimpfte Beschäftigte Konsequenzen zu spüren bekommen, kann es dauern. Mitarbeiter müssen zwar bis zum Dienstag entsprechende Nachweise vorlegen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Und ab Mittwoch können die Gesundheitsämter...