Gericht: Bei Hartz-IV-Widerspruch reicht einfache E-Mail nicht
CELLE (dpa-AFX) - Wer Widerspruch gegen einen Hartz-IV-Bescheid einlegt, muss das nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen formgerecht tun - eine einfache E-Mail reicht nicht. Zwar könne ein Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings sei dann eine qualifizierte elektronische Signatur oder...