Gericht: Corona-Einschränkungen für Geschäft sind kein Mietmangel
FRANKFURT (dpa-AFX) - Betreiber von Geschäften können wegen Corona-Einschränkungen keinen Mietmangel geltend machen und damit die Miete reduzieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte am Freitag die gerichtliche Verurteilung einer Geschäftsbetreiberin zur vollen Mietzahlung (Az. 2 U 143/20).Die Mieterin eines Geschäfts in Bad Homburg...