Gericht: Kostenbeteiligung an Corona-Rückholflügen war korrekt
BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung durfte von Touristen eine Kostenbeteiligung für ihre Charter-Rückflüge am Anfang der weltweiten Corona-Pandemie verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Es wies zwei Klagen von Familien ab, die diese Kostenbeteiligung nicht zahlen wollten. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so...