Haus zu groß für Hartz-IV-Empfänger? Verfassungsgericht äußert sich

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Donnerstag (9.30 Uhr) zur Frage, ob Vorgaben zur maximalen Größe von Wohneigentum für Hartz-IV-Empfänger verfassungswidrig sind. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe will seine Entscheidung schriftlich verkünden. (Az. 1 BvL 12/20)Es geht um das sogenannte Schonvermögen - also...
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