Information oder Schleichwerbung? BGH prüft Instagram-Postings
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Sie posten auf Instagram Fotos und Videos von sich Zuhause, auf Reisen oder von Mode- und Fitnesstrends - und Hinweise, auf welche Mittelchen sie schwören oder wo sie die schicke Tasche gekauft haben. Ist das noch Information oder schon Schleichwerbung? Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das an diesem Donnerstag (9.