Jobcenter muss keine Kosten für FFP2-Masken übernehmen

DRESDEN (dpa-AFX) - Hartz-IV-Bezieher haben nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden keinen Anspruch auf zusätzliches Geld vom Jobcenter für den Kauf von FFP2-Masken. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in dieser Sache sei am Montag abgelehnt worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Ein alleinstehender Arbeitsloser hatte...
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