Kein Job bei Kirchenaustritt? - Fall geht an Europäischen Gerichtshof
ERFURT (dpa-AFX) - Der Fall einer Hebamme, die nach ihrem Kirchenaustritt keinen Job in einem katholischen Krankenhaus erhielt, wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt legte den Fall aus Nordrhein-Westfalen den Richtern in Luxemburg vor, wie eine BAG-Sprecherin am Donnerstag mitteilte.