Netzagentur präsentiert Eckpunkte für Minderungsrecht im Mobilfunk

BONN (dpa-AFX) - Nicht immer erfüllen die Mobilfunkbetreiber ihr Versprechen eines schnellen mobilen Internets. Das Telekommunikationsgesetz gibt den Verbrauchern deshalb das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt bei zu niedrigen Übertragungsgeschwindigkeiten zu kürzen. Eckpunkte, in welchen Fällen das in Zukunft möglich sein soll,...
Quelle: Börse Online RSS Feed