Netzagentur: Bahn muss Streckenstörungen in 24 Stunden beheben
BONN/BERLIN (dpa-AFX) - Nach Störungen durch winterliche Witterung muss die Deutsche Bahn ihre Strecken künftig spätestens nach 24 Stunden wieder befahrbar machen. Das geht aus einem Beschluss der Bundesnetzagentur hervor. Demnach muss die Bahn entsprechende Regelungen innerhalb eines Jahres in ihren Nutzungsbedingungen aufnehmen, andernfalls...