Oberlandesgericht: Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall
SCHLESWIG (dpa-AFX) - Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen sind kein Versicherungsfall - das entschied das Oberlandesgericht in Schleswig in einem ersten Urteil aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Virus. Demnach hat ein Gaststättenbetreiber keinen Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus...