OLG Dresden: Versicherer muss für Restaurantschließung wegen Corona nicht zahlen

DRESDEN (dpa-AFX) - Eine Versicherung muss einen Gaststättenbetreiber nicht wegen pandemiebedingter Schließung seines Lokals entschädigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom Dienstag hervor (Aktenzeichen: 4 U 61/21). Das Gericht wies damit die Klage eines Restaurantbetreibers aus der Dresdner Innenstadt zurück.
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