Pressestimme: 'Rheinpfalz' zum Cum-Ex-Urteil
LUDWIGSHAFEN (dpa-AFX) - "Rheinpfalz' zum Cum-Ex-Urteil:"Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat das Prinzip im Fall der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte höchstrichterlich bestätigt. Sich Steuern erstatten lassen, die man zuvor gar nicht gezahlt hatte: Das ist Steuerhinterziehung und damit strafbar.