Richterbund: November-Teil-Lockdown hat in Eilverfahren meist Bestand

BERLIN (dpa-AFX) - Nach Angaben des Deutschen Richterbundes haben die Maßnahmen des Teil-Lockdowns im November in Eilverfahren vor Gericht meist Bestand. "In etwa neun von zehn Eilverfahren haben die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil die Gerichte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz höher gewichtet haben...
Quelle: Börse Online RSS Feed