ROUNDUP 2: Mit Pseudonym auf Facebook - Zumindest für Altfälle rechtens

(Neu: Entscheidung Bundesgerichtshof und Aufmachung)KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nutzer und Nutzerinnen sozialer Netzwerke wie Facebook (Meta Platforms (ex Facebook)) durften sich dort vor Jahren Pseudonyme für ihre Accounts zulegen. Die sogenannte Klarnamenpflicht zur Verwendung des richtigen Namens sei für...
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