ROUNDUP: Auch Zahnärzte und Apotheken dürfen Corona-Schnelltests durchführen
BERLIN (dpa-AFX) - In Zukunft dürfen auch Zahnärzte und Apotheken Corona-Schnelltests im Auftrag der Gesundheitsämter durchführen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Kreis der beauftragungsfähigen Personen und Einrichtungen werde konkretisiert, um die für die Stellen...