ROUNDUP: BGH betont Verbraucherrechte bei Werbung mit Testsiegeln

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bewerben Unternehmen ein Produkt mit einem Testsiegel, muss für Verbraucher deutlich erkennbar angegeben sein, wo sie die Testergebnisse nachlesen können. Das gilt selbst dann, wenn das Siegel nur klein auf einem Foto zu sehen ist und sonst nicht weiter erwähnt wird, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag...
Quelle: Börse Online RSS Feed