ROUNDUP/BGH im VW-Abgasskandal: Kein Restschadenersatz bei Konzernmarken

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Betroffene des Abgasskandals, die zu spät auf Schadenersatz geklagt haben, können nur dann auf Geld von Volkswagen (Volkswagen (VW) vz) hoffen, wenn es um einen neu gekauften VW (Volkswagen (VW) vz)-Diesel geht. Bei Autos anderer...
Quelle: Börse Online RSS Feed