ROUNDUP: BGH weitet Diesel-Rechtsprechung auf Audi, Skoda und Seat aus
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wer seinen Diesel noch nach Auffliegen des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft hat, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen (Volkswagen (VW) vz). Das gilt auch für Autos der Konzernmarken Audi, Skoda und Seat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied.