ROUNDUP: Buchungsportale dürfen Hotels nicht mehr mit Bestpreisklauseln binden

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Hotels, die sich auf Buchungsportalen wie Booking.com präsentieren, können ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite ungestraft günstiger anbieten. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass die Plattformen dies nicht über sogenannte Bestpreisklauseln in ihren Verträgen...
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