ROUNDUP/Bundesgericht: Fahrverbote in Ludwigsburg wären unverhältnismäßig
LEIPZIG/LUDWIGSBURG (dpa-AFX) - Ludwigsburg muss seinen Luftreinhalteplan überarbeiten, aber nicht zwingend Diesel-Fahrverbote ergänzen. Das hat am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 7 C 2.20). Die Bundesrichter änderten damit ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim ab.