ROUNDUP/EuGH: VW-Abschaltsoftware kann Kaufvertragsauflösung rechtfertigen
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Volkswagen (Volkswagen (VW) vz) muss Autos mit sogenannten Abschalteinrichtungen unter bestimmten Umständen von seinen Kunden zurücknehmen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Donnerstag klargestellt, dass eine Software, die "einen überwiegenden Teil des Jahres"...