ROUNDUP: Gericht ermöglicht Kurzarbeitergeld für deutsche Ryanair-Crews
ESSEN (dpa-AFX) - Die in Deutschland stationierten Crews der Ryanair-Gruppe können nun doch auf Kurzarbeitergeld hoffen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalens entschied im vorläufigen Verfahren, dass die deutschen Stützpunkte der Ryanair-Tochter Malta Air als eigenständige Betriebe zu bewerten sind. Das ist die Grundvoraussetzung dafür,...